Luftreinhalteplan

Luftreinhalteplan

Reduktion der Luftbelastung

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Beschreibung

Massnahme V3 des Luftreinhalteplans beider Basel 2007 „Aktionsplan gesunde Luft in Wohnquartieren"

Projektziel

An hoch belasteten Standorten soll die Luftbelastung ab spätestens 2020 auf die Höhe der Jahresimmissionsgrenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung für Stickoxide (30 Mikrogramm pro Kubikmeter) und Feinstaub (20 Mikrogramm pro Kubikmeter) herabgesetzt werden.

Hauptthemenfeld

Wohnumfeld

Nächste Schritte / Termin

Nach einer ersten Phase, in der mit einem Modell die aktuellen und künftigen Luftschadstoffimmissionen von Stickoxidenund Feinstaub und deren Quellen analysiert wurden, wird in der jetzigen zweiten Phase Massnahmen definiert und entwickelt, welche die Stickoxid-Belastung bis in die Jahre 2015 und 2020 in den Wohnquartieren in Basel-Stadt zu senken vermögen.

Der Synthesebericht mit dem Aktionsplan soll dem Regierungsrat bis Ende 2012 vorgelegt werden.

Nächste Schritte / Termin

Entwicklung

Finanzierung / finanzielles Volumen

- CHF 350'000 für die Phase I und II.

- Kosten der Phase III noch offen. Diese sind abhängig von den umzusetzenden Massnahmen.

Projektübersicht (Aufgaben und Massnahmen), Zeithorizont/Milestones

Das Gesamtprojekt besteht aus drei Etappen/Phasen:

In der Phase I wird die lufthygienische Situation für die Jahre 2010, 2015 und 2020 mit Messungen und Modellrechnungen ermittelt. Daraus werden Handlungsbedarf und Minderungspotenzial abgeleitet. Das Projekt geht bei ausreichendem Minderungspotenzial in die Phase II über. Die Ergebnisse der Phase 1 liegen mittlerweile vor.

In der Phase II wird ein Massnahmenplan zur Sanierung von Gebieten mit hoher Belastung erarbeitet werden. Die Massnahmen konzentrieren sich dabei auf die wichtigen Verursacher und auf hohe Wirkung. Sie werden dem Regierungsrat zur Beschlussfassung unterbreitet. Abschluss Phase II: Ende 2012 

In der Phase III erfolgt die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen. Zeithorizont: 2013 - 2015

Wo, wann und wie soll und kann das Quartier einbezogen werden?

In der Phase III, wenn die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen erfolgt.

Wer ist vom Projekt direkt betroffen?

- Wohnbevölkerung: durch verbessertes Wohnumfeld

- MIV + Lieferverkehr durch verkehrslenkende Massnahmen

Stand

11.04.2012